BAUTIPP: ASBESTSANIERUNG IST UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN STEUERLICH ABSETZBAR
Wer sein altes Haus vom Asbest beseitigt und durch eine gesundheitlich bessere Alternative ersetzt, kann unter Umständen diese Sanierungsmaßnahmen bei der Steuer absetzen.
Keine Frage: Die Asbestsanierung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend zu empfehlen. Doch um diese Baumaßnahme auch steuerlich geltend zu machen, benötigen Eigentümer ein amtliches Gutachten, welches die Gesundheitsgefährdung des Asbests für die Hausbewohner feststellt.
Dieses Gutachten kann auch ein vereidigter Bausachverständiger ausstellen. Dafür analysiert er die Fassade, das Dach sowie die Dämmung. Doch eine gesundheitliche Gefährdung liegt nur dann vor, wenn die Oberfläche der Asbestverkleidung weder intakt noch verschlossen ist.
Quelle: Verband Privater Bauherren, Immonewsfeed